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(nachfolgenden als „AGB“ bezeichnet)

 
 

 

§1 Der Geltungsbereich dieser AGB

 

 

Die AGB gelten für alle Maklerverträge, welche die AWM ALEMAN CAPITAL, SOCIEDAD LIMITADA, Edificio Nerea, Local 2
La Niña 5, 03710 Calpe (Alicante) mit den Kunden abschließen wird. Sie gelten gleichermaßen für Verbraucher und Unternehmer.


§2 Vorrang der Individualabrede

 

 

Die individuell geschlossenen Verträge zwischen uns und den Kunden, haben grundsätzlich Vorrang vor den AGB. Sollten einzelne Punkte im Maklervertrag nicht geregelt sein, so gelten für diese Punkte, diese AGB bzw. die gesetzlichen AGB in Spanien in der jeweils gültigen Fassung.


§3 Zustandekommen des Maklervertrages

 

 

Der Maklervertrag zwischen uns und dem Kunden kommt entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande. Für den Maklervertrag gilt grundsätzlich eine unbestimmte Laufzeit. Der Maklervertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich (Einschreiben mit Rückschein oder E-Mail) gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§4 Vertraulichkeit

 

 

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen von diesen nur mit unserer vorherigen Zustimmung weitergegeben werden. Bei schuldhaften Verstößen des Kunden haftet dieser mit Schadensersatz.


§5 Haftung

 

 

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Informationen zu den Immobilien, wie Angaben über das Objekt, Eigenschaften, Pläne, Unterlagen, etc. vom Anbieter der Immobilien stammen. Eine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.


§6 Provisionsanspruch

 

 

Der Provisionsanspruch ist im Sinne der spanischen gesetzlichen Vorschriften mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, sobald der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Maklertätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.


§7 Provisionspflichtige Tätigkeit

 

 

Wir weisen darauf hin, dass wir in der Regel auch für den anderen Vertragspartner, provisionspflichtig tätig werden, es sei denn, es ist ausdrücklich und schriftlich eine einseitige Interessenvertretung vereinbart oder angezeigt.


§8 Schlussbestimmungen

 

 

Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des gesamten Maklervertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.


§9 Streitbeilegung

 

 

Für den Fall von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Maklervertrag ist es jeder Partei gestattet, eine fachlich kompetente Schiedsstelle (Schiedsgericht) bei einer Handelskammer anzurufen. Die jeweils andere Partei wird einem solchen Verfahren beitreten. Es ist das jeweils sachlich zuständige Gericht am Ort der Immobilie zuständig.

AWM ALEMAN CAPITAL, SOCIEDAD LIMITADA                                                                    Stand 04.2024